Verhaltenstherapeutische Begleitung für stürmische Zeiten. Online & in Berlin.
Psychotherapie bietet Ihnen eine langfristige Behandlung für Symptome wie Depression, Soziale Phobie, ADHS, Panik-, Zwangs- und Essstörungen oder Süchten. Mithilfe der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) sowie emotions- und körperbezogenen Ansätzen schaffen wir dazu im strukturierten Gespräch einen Raum für Vertrauen und Austausch. Gemeinsam begeben wir uns auf Entdeckungsreise und versuchen Ihre aktuelle Situation vor dem Hintergrund Ihrer Lerngeschichte ein Stück besser zu verstehen. Anschließend identifizieren wir hinderliche Denk- und Verhaltensmuster sowie wertvolle Ressourcen. Diese werden dann in regelmäßigen Sitzungen mittels Übungen und Reflexionsfragen schrittweise bearbeitet und verändert. Sie gelangen somit zu neuen Erkenntnissen und Fähigkeiten, welche Sie in den Alltag integrieren.
LASSEN SIE UNS GEMEINSAM HERAUSFINDEN, WAS SIE BENÖTIGEN.
TERMINE UNVERBINDLICH & FLEXIBEL.
Es gibt viele Gründe, warum man nicht immer vor Ort sein kann. Sollte es sich für Sie als schwierig erweisen, regelmäßig meine Praxis in Berlin aufzusuchen, besteht die Möglichkeit Online-Psychotherapie durchzuführen. Dieses wird ebenfalls von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Aktuelle Studien zeigen, dass diese Form der Intervention genauso gut wie Psychotherapie vor Ort (Spektrum, 2021). Zu Beginn empfiehlt es sich, die ersten Sitzungen in Präsenz abzuhalten, sollte dieses möglich sein.
Vielfalt bestimmt unseren Alltag, doch leider ist sie kaum im Gesundheitssystem angekommen. Ich finde, dass besondere Lebensumstände auch ein besonderes Angebot benötigen. Ihr Anliegen betrachte ich deswegen stets mit einer kultur-, gender- und sexualitätssensiblen Perspektive. Denn es geht darum, dass die Psychotherapie individuell zu Ihnen passt.
Die Verhaltenstherapie ist ein seitens der kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Verfahren der Psychotherapie. Sie erfüllt somit bestimmte Standards und ihre therapeutische Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt. In Deutschland ist die Ausübung von Psychotherapie rechtlich geregelt. Psychotherapie darf nur von Psychologischen Psychotherapeut:innen oder Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation ausgeübt werden.
Wenn Sie neugierig geworden sind oder noch offene Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem Anliegen. Gemeinsam vereinbaren wir anschließend einen Termin für ein Erstgespräch. Alternativ können Sie auch direkt einen Termin im Online-Kalender buchen.
Im 50-minütigen psychotherapeutischen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie mit mir zusammenarbeiten möchten. Wir klären konkrete Ziele ab und Sie erhalten eine erste diagnostische Einschätzung sowie weitere Informationen zu weiteren Schritten.
In 4 -5 probatorischen Sitzungen analysieren wir Ihre Lebensgeschichte und entwickeln gemeinsam ein Erklärungsmodell für Ihre aktuelle Situation und Symptome. Sie erfahren mehr über meine Arbeitsweise und entscheiden, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen. Anschließend formulieren wir einen Behandlungsplan und stellen ggf. einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Nach dem genehmigten Antrag seitens ihrer Krankenkasse beginnen wir die Psychotherapie mit wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Sitzungen. Als grobe Orientierung dauert eine Kurzzeittherapie 24 Stunden und eine Langzeittherapie 60 Stunden.
Die Honorare für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) liegen bei mir derzeit zwischen 109,29 € (GOP 870, 2,5x) - 130,10 € (GOP 870, 3,0x).
Bei vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose ist die Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen (sowie mit der freien Heilfürsorge und Beihilfe) grundsätzlich möglich. In der Regel werden die Kosten einer Behandlung komplett übernommen. Letztlich hängt der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Ich empfehle Ihnen daher, sich vorab bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragsbedingungen bezüglich einer Psychotherapie zu informieren.
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, so besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die Therapiekosten in einer Privatpraxis übernommen werden. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Versorgungsauftrag haben, sind sie nach § 13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Falls Ihnen trotz Suche bei den direkten Vertragspartnern der Kassenärztlichen Vereinigung (Psychotherapeuten mit Kassensitz) kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann, haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen, z.B. indem Sie sich an eine Privatpraxis wenden. Trotz gesetzlicher Regelung stimmen nicht alle gesetzlichen Krankenkassen diesem Verfahren zu. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich möglichst vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren, wie Sie im Falle der vergeblichen Suche nach einem Psychotherapieplatz vorgehen sollen.
Als selbstzahlende Person kommen sie selbst für die Kosten der Psychotherapie auf. Die Therapie kann somit direkt begonnen werden. Versicherungsunternehmen erfahren nichts von der Behandlung.
SIE SIND UNSICHER, WIE SIE BEGINNEN SOLLEN?
DANN NUTZEN SIE DAS UNTEN STEHENDE KONTAKTFORMULAR, UM ES GEMEINSAM HERAUSZUFINDEN?